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Bäckerhandwerks kritisiert Pläne zum Spitzelgesetz scharf

Der Zentralverband hat sich erneut gegen das Hinweisgeberschutzgesetz ausgesprochen. Die Motivation des Gesetzgebers wird durch unklare Regelungen und weitere Bürokratie für die Betriebe konterkariert. Jetzt kommt es auf den Bundesrat an.

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Mitarbeiter, die strafbares Verhalten ihres Arbeitgebers melden wollen, sich nicht wegen nachteiliger Konsequenzen Sorgen machen müssen. Die Bundesrepublik setzt damit die sogenannte Whistleblower-Richtlinie (frei übersetzt: Verpfeifer-Richtlinie) um.  

Dass es also ein solches Hinweisgeberschutzgesetz geben muss, lässt sich nach der Brüsseler Entscheidung nicht mehr verhindern. Der Zentralverband und die Landesinnungsverbände kritisieren jedoch, dass das Hinweisgeberschutzgesetz in der vom Bundestag beschlossenen Form missverständlich und daher nicht rechtssicher formuliert ist. Es bedeutet für Unternehmen weitere bürokratische Belastungen, was angesichts der aktuellen Herausforderungen nicht hinnehmbar ist. Und darüber hinaus betreibt Deutschland bei der Umsetzung von EU-Richtlinien erneut das sogenannte Gold-Plating (Vergolden), indem Richtlinien nicht einfach eins zu eins umgesetzt werden, sondern weitere Anforderungen hinzukommen. 

Am 10. Februar muss nun der Bundesrat entscheiden. Der Zentralverband hat aus Oppositionskreisen erfahren, dass fast alle CDU- und CSU-geführten Bundesländer das Gesetz in seiner derzeitigen Fassung im Bundesrat ablehnen wollen. Der Zentralverband und seine Landesverbände haben deshalb beschlossen, noch einmal alle Landesregierungen anzuschreiben und deutlich auf die Konsequenzen des Gesetzes für die Betriebe des Bäckerhandwerks hinzuweisen.  

 

Stand: 8. Februar 2023